Vertretung gegenüber Behören und Gerichten

Steuern, Beratung & mehr

Vertretung
für Betriebe.

Zu unserem Leistungsangebot gehört selbstverständlich die Vertretung unserer Mandaten gegenüber den Finanzbehörden sowie die Durchsetzung ihrer Rechte. So werden von uns zum Beispiel Anträge gestellt auf:

  • Anpassung der Steuervorauszahlung
  • Fristverlängerung
  • Stundung von Steuerschulden
  • Erlass von Steuerschulden
  • Niederschlagung von Verfahren
    Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
  • Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung

Die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten erfolgt beispielsweise

  • im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
  • bei Klagen vor Finanzgerichten

Wir beraten Sie gerne über die für Sie in Frage kommenden Möglichkeiten.

 

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