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Zu unserem Leistungsangebot gehört selbstverständlich die Vertretung unserer Mandaten gegenüber den Finanzbehörden sowie die Durchsetzung ihrer Rechte. So werden von uns zum Beispiel Anträge gestellt auf:
- Anpassung der Steuervorauszahlung
- Fristverlängerung
- Stundung von Steuerschulden
- Erlass von Steuerschulden
- Niederschlagung von Verfahren
Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
Die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten erfolgt beispielsweise
- im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
- bei Klagen vor Finanzgerichten
Wir beraten Sie gerne über die für Sie in Frage kommenden Möglichkeiten.
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